Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1 – Dieser Vertrag betrifft die Vermietung einer Gîte oder eines Gästezimmers, die den auf der Rückseite dieses Dokuments genannten Mietern zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um eine Unterkunft in einem Charaktergebäude (siehe detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung der Unterkunft und Ausstattung weiter unten).

Artikel 2 – Aufenthaltsdauer: Der Mieter, der diesen für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Vertrag unterzeichnet, hat unter keinen Umständen Anspruch auf ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten am Ende des Aufenthalts.

Artikel 3 – Vertragsabschluss: Die Reservierung wird bestätigt, sobald der Mieter dem Eigentümer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietkostenvoranschlags sowie eine Kopie dieses datierten und unterzeichneten Vertrags übermittelt hat. Die Zahlung der Anzahlung kann entweder per Carte Bleue (direkt aus dem gesendeten elektronischen Angebot) oder per Banküberweisung (IBAN: FR76 1220 6008 0056 0275 2280 239 und BIC-Code: AGRIFRPP822) oder per Scheck zahlbar an LA VALLEE DU LAUNAY . Der zwischen den Parteien dieser Urkunde abgeschlossene Mietvertrag kann ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, Dritten, natürlichen oder juristischen Personen, zugute kommen. Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz würde wahrscheinlich zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses durch Verschulden des Mieters führen. Der Mietbetrag verbleibt endgültig beim Eigentümer.

Artikel 4 – Stornierung durch den Mieter : Jede Stornierung muss den Eigentümern so schnell wie möglich per E-Mail und Telefonanruf mitgeteilt werden.

a) Stornierung vor Anreise vor Ort:

Bei einer Stornierung 15 Tage vor Anreise wird keine Vertragsstrafe erhoben. 50 % Strafe bei Stornierung zwischen 14 und 4 Tagen, 100 % darüber hinaus.

Erscheint der Mieter nicht innerhalb von 2 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum und der angegebenen Uhrzeit (d. h. zwischen 17:00 und 21:00 Uhr am Anreisetag), wird dieser Vertrag ungültig und der Eigentümer kann über seinen Mietvertrag verfügen Unterkunft ohne Anspruch auf Erstattung durch den Mieter. Bei Abwesenheit von Mietern werden Vertragsstrafen innerhalb von 72 Stunden fällig.

b) Bei einer Verkürzung des Aufenthalts oder einer Verschiebung des Anreisetermins während des Aufenthalts durch den Mieter verbleibt der Mietpreis beim Eigentümer. Es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 5 – Stornierung durch den Eigentümer vor der Ankunft: Der Eigentümer erstattet dem Mieter alle für die Miete gezahlten Beträge. Aus dieser Stornierung kann kein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.

Stornierung während des Aufenthalts: Der Eigentümer erstattet dem Mieter den Restbetrag im Verhältnis der verbleibenden Tage. Diese Rückerstattung wird spätestens innerhalb von 7 Tagen wirksam. Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts durch den Mieter verbleibt der Restbetrag der verbleibenden Tage beim Eigentümer. Aus dieser Stornierung kann kein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.

Artikel 6 – Ankunft: Der Mieter muss am angegebenen Tag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr ankommen, dem in diesem Vertrag genannten Zeitfenster. Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft muss der Mieter den Vermieter rechtzeitig vorher telefonisch benachrichtigen.

Artikel 7 – Elektronisches Willkommensheft: Der Link https://notre.guide/lavalleedulaunay kann auf einem Tablet, Smartphone oder Laptop installiert werden. Die in diesem Leitfaden weitergegebenen Daten dienen Informationszwecken. Der Eigentümer kann nicht für Fehler in den über dieses Medium verbreiteten Informationen verantwortlich gemacht werden.

Artikel 8 – Inventar: Der Sauberkeitszustand der Unterkunft bei der Ankunft des Mieters wird im Beisein des Mieters bei der Schlüsselübergabe festgestellt. Die Reinigung der Räumlichkeiten (mit Ausnahme des Gästezimmers) liegt bei normaler Nutzung in der Verantwortung des Mieters. Bei ungewöhnlicher Nutzung der Räumlichkeiten oder außergewöhnlicher Verschmutzung werden dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. Bei Ferienhäusern ersetzt die Option „Reinigung am Ende des Aufenthalts"" nicht die regelmäßige Wartung der Unterkunft während des Aufenthalts durch die Mieter. Zur Endreinigung gehört das Leeren des Mülleimers, das Leeren der Spülmaschine und das Einräumen des Geschirrs. Staubsaugen und waschen Sie die Böden mit einem Reinigungsmittel. Sanitäranlagen und Toiletten waschen. Lassen Sie die Bettwäsche an Ort und Stelle.

Artikel 9 - Kaution oder Kaution: Bei der Ankunft des Mieters wird vom Eigentümer eine Kaution verlangt, deren Höhe auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben ist. Nach der widersprüchlichen Feststellung des Ausgangsinventars wird diese Kaution abzüglich der eventuellen Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten im Falle festgestellter Schäden zurückerstattet. Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem in diesem Vertrag genannten Zeitpunkt), die die Erstellung des Inventars in Anwesenheit des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Eigentümer innerhalb einer Frist von höchstens 10 Tagen zurückerstattet. Sollten nach der Abreise der Mieter Schäden festgestellt werden, werden der Reklamation Fotos beigefügt.

Artikel 10 – Nutzung der Räumlichkeiten: Der Mieter muss für einen ruhigen Charakter der Miete sorgen und diese entsprechend dem Zweck der Räumlichkeiten nutzen. Parteien sind in der Einrichtung nur mit Zustimmung der Eigentümer gestattet. Zum Wohle aller ist zwischen 21 und 9 Uhr Ruhe geboten.

Artikel 11 – Kapazität: Dieser Vertrag wird für eine maximale Personenkapazität geschlossen. Übersteigt die Anzahl der Mieter die Unterkunftskapazität, kann der Eigentümer die Aufnahme weiterer Personen ablehnen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrages erfolgt auf Initiative des Kunden. Es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 12 – Tiere: In diesem Vertrag wird festgelegt, ob der Mieter in Begleitung eines oder mehrerer Haustiere wohnen kann oder nicht. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Mieter kann der Eigentümer den Aufenthalt verweigern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung. Der Mieter wird dafür sorgen, dass die Ruhe der Urlauber in der Umgebung respektiert wird. Er wird ausdrücklich dafür sorgen, dass der Garten der Gîte, der Außenbereich des Anwesens und die Umgebung des Weilers Launay sauber gehalten werden. Der Mieter wird die Charta zur Aufnahme von Tieren lesen und verpflichtet sich, die dargelegten Punkte zu respektieren. Die Aufnahme von Tieren ist nach Absprache mit den Eigentümern möglich. Pro Tier/Präsenzwoche wird ein finanzieller Beitrag verlangt. Zu Beginn des Aufenthaltes wird eine Kaution verlangt, die am Ende des Aufenthaltes zurückerstattet wird, wenn bei der Abreise des Mieters keine Schäden festgestellt werden.

Artikel 13 – Versicherung und Reiserücktrittsversicherung: Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Es ist erforderlich, versichert zu sein und auf Verlangen des Eigentümers einen Nachweis vorzulegen. Der Mieter kann bei der Buchung der Unterkunft eine angebotene Reiserücktrittsversicherung abschließen. Er wählt die Option „Rücktrittsversicherung"" bei der Zahlung per Direktbuchung oder indem er eine Anfrage an den Eigentümer stellt, der für die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer verantwortlich ist. In diesem Fall erfolgt der Vertragsversand direkt per E-Mail. Die Zahlung für die Versicherungsoption erfolgt an den Eigentümer.

Artikel 14 – Zahlung der Nebenkosten: Für die Gîtes Garance, Blandine und das Gästezimmer Camille: Die Kosten für Kaltwasser, Warmwasser, Strom, Heizung (19 °C) und WLAN sind bei normaler Nutzung im Mietpreis enthalten. Für die Ferienhäuser Morgane und Nolwenn sind die Wasser- und WLAN-Gebühren im Mietpreis enthalten. Bezüglich Strom sind 8 kW/Tag im Mietpreis enthalten (Empfehlung von Gîtes de France). Der Gesamtstromverbrauch wird am Ende des Aufenthalts anhand der widersprüchlichen Zählerablesung (Anfangsablesung – Ende des Aufenthalts) ermittelt. Pro Miettag werden insgesamt 8KW abgezogen. Die Differenz wird mit 0,28 €/KW in Rechnung gestellt. Diese mit der Heizung der Ferienhäuser Morgane und Nolwenn verbundene Gebühr wird nur vom 1. November bis einschließlich 30. April in Rechnung gestellt (in der Regel 40 bis 60 €/Woche) . Bei ungewöhnlicher Nutzung werden dem Mieter zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt .

Artikel 15: Langsames Laden von Elektrofahrzeugen: Auf dem Privatparkplatz steht auf Anfrage eine französische Standardsteckdose zur Verfügung. Ein Zähler erfasst den Stromverbrauch. Dieser Verbrauch wird mit 0,35 € inkl. MwSt./KW abgerechnet.

Artikel 16 – Streitigkeiten: Jede Beschwerde im Zusammenhang mit der Miete wird vom zuständigen Gericht bearbeitet.